Neues Gesetz ab Juni 2025: digitale Barrierefreiheit Neues Gesetz ab Juni 2025: digitale Barrierefreiheit

20.03.2025

Neues Gesetz:
Digitale Barrierefreiheit ab Juni 2025

Rund 20 % der Internetnutzer in Deutschland haben eine leichte bis schwere Beeinträchtigung – das betrifft nicht nur Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, sondern auch viele mit eingeschränktem Sehvermögen, motorischen oder kognitiven Herausforderungen. Die digitale Welt soll aber für alle zugänglich sein.

Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre Websites, Apps und Online-Shops barrierefrei zu gestalten, damit alle an Online-Dienstleistungen teilhaben können. Ganz wichtig: Digitale Barrierefreiheit ist bald nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schon heute eine große Chance für Unternehmen. Sie verbessert die Nutzererfahrung für eine breite Zielgruppe, macht digitale Angebote für alle zugänglich und kann Reichweite sowie Kundenbindung erheblich steigern.

Doch was beinhaltet das BFSG genau? Welche Unternehmen betrifft es? Wir helfen Ihnen, digitale Barrierefreiheit effizient und gesetzeskonform umzusetzen –von einem ersten kurzen Check Ihrer Website bis zur vollständigen Umsetzung barrierefreier Lösungen oder einer individuellen Beratung zu Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Die wichtigsten Fakten zum BFSG
Geltungsbereich: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Importeure und Händler von Produkten wie Smartphones, Tablets, Computern, Automaten und E-Book-Lesegeräten sowie Anbieter von Dienstleistungen wie Online-Shops, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdiensten oder Ticketbuchungssystemen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sind. Als elektronische Dienstleistung zählt z. B. auch bereits die Möglichkeit, auf einer Website einen Termin buchen zu können und fällt somit unter das BFSG.

Das Gesetz betrifft aber nicht nur deutsche Unternehmen oder Websites mit Sitz in Deutschland. Auch ausländische Unternehmen, die digitale Angebote in deutscher Sprache bereitstellen und damit auf den deutschen Markt abzielen, unterliegen den Regelungen des BFSG. Das bedeutet, dass beispielsweise ein internationaler Online-Shop oder ein Anbieter von Apps in deutscher Sprache ebenfalls verpflichtet ist, die Barrierefreiheitsvorgaben einzuhalten.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro, es sei denn, sie bieten direkt betroffene Produkte oder Dienstleistungen an.

Demnach sind sehr viele mittlere und größere Unternehmen zur Umsetzung des BFSG für ihre Webseiten, Apps, Produkte und Dienstleistungen verpflichtet – es lohnt sich also, sich rechtzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

 

Wer kontrolliert?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig oder bei Beschwerden, ob Unternehmen die Vorgaben des BFSG einhalten. Für Baden-Württemberg ist diese Aufgabe im Regierungspräsidium Tübingen gebündelt. Es prüft Produkte und Dienstleistungen, einschließlich digitaler Angebote wie Websites und Apps, auf ihre Barrierefreiheit. Falls vertiefte Analysen erforderlich sind, wird es von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für technische Prüfungen unterstützt. Auf Bundesebene arbeiten die Länderbehörden im Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) zusammen.

Vorsicht: Wenn Unternehmen die Vorgaben nicht einhalten, kann es teuer werden. Es drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall kann die Website vom Netz genommen werden.

 

Denken Sie an die Erklärungspflicht
Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website veröffentlichen. Denn Verbraucher, die auf Barrieren stoßen, sollen sich direkt an das Unternehmen wenden können – idealerweise an die in der Erklärung zur Barrierefreiheit angegebene Kontaktstelle. Die Erklärung sollte gut sichtbar platziert sein (beispielsweise im Footer) und regelmäßig aktualisiert werden. Sie muss angeben, welche Teile der Website barrierefrei sind, wo es noch Einschränkungen gibt, nennt die Gründe dafür und zeigt alternative Wege für Nutzer auf. Zudem muss sie eine Kontaktmöglichkeit bieten, über die Barrieren gemeldet oder Feedback gegeben werden kann. Auch Informationen zum Beschwerdeverfahren und zur zuständigen Durchsetzungsstelle (s. o.) sind erforderlich. Wichtig: Auch die Erklärung selbst muss barrierefrei gestaltet sein.

Digitale Barrierefreiheit: 4 Prinzipien für barrierefreie Websites Digitale Barrierefreiheit: 4 Prinzipien für barrierefreie Websites

Die Anforderungen: Standards der WCAG
Websites müssen den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Diese Standards sind im Oktober 2023 veröffentlicht worden und bereits in Kraft. Demnächst werden diese voraussichtlich durch weiterführende Erfolgskriterien ergänzt. Für die technische Umsetzung ist die Einhaltung der Europäischen Norm EN 301 549 verpflichtend.

Die geltenden WCAG Standards definieren vier Prinzipien für barrierefreie Websites:

  1. Wahrnehmbarkeit
  1. Bedienbarkeit
  1. Verständlichkeit
  1. Robustheit

 

Gut zu wissen:
Diese vier Prinzipien des BFSG verbessern auch die SEO-Performance einer Website: Eine klare Struktur, gute Lesbarkeit und eine optimierte Nutzerführung tragen zu besserer Sichtbarkeit in Suchmaschinen bei. Technische Klarheit und schnelle Ladezeiten unterstützen das Ranking zusätzlich. Darin steckt eine große Chance für Unternehmen!

 

Rechtssicherheit: Drei Konformitätsstufen

Um sicherzustellen, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind, gibt es drei Barrierefreiheitsstufen (Konformitätsstufen):

Stufe A (Basis): Erfüllt grundlegende Anforderungen wie Textbeschreibungen für Bilder und die Bedienbarkeit per Tastatur.

Stufe AA (Mittel): Geht darüber hinaus und stellt sicher, dass beispielsweise der Farbkontrast ausreichend ist und Texte vergrößert werden können.

Stufe AAA (Hoch): Setzt die höchsten Standards – etwa durch einfache Sprache und ausführliche Audiobeschreibungen.

Laut BFSG müssen Unternehmen mindestens die Anforderungen der Stufen A und AA erfüllen. Die vollständige Umsetzung der Stufe AAA ist oft schwierig und wird daher nicht zwingend erwartet. Die Einhaltung dieser Standards bietet nicht nur rechtliche Sicherheit für Unternehmen, sondern verbessert auch die  Nutzererfahrung.

Digitale Barrierefreiheit: die drei Konformitätsstufen Digitale Barrierefreiheit: die drei Konformitätsstufen

Barrierefreiheit bietet Vorteile für Unternehmen
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit sollten Unternehmen nicht nur als gesetzliche Pflicht betrachten, sondern als Chance, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Es geht nicht nur um den Aspekt der gesellschaftlichen Verantwortung, denn eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen:

 

CheckUp, Beratung und Umsetzung von Eberle
Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann eine Herausforderung sein, da viele technische und inhaltliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Zwar gibt es verschiedene Hilfstools wie den WAVE-Checker, Google Lighthouse oder den BITV-Test, um eine erste Einschätzung zu erhalten, doch die vollständige Umsetzung erfordert Fachwissen und Erfahrung. Als erfahrene Agentur unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer Website, der Planung notwendiger Maßnahmen und der technischen Umsetzung nach den aktuellen WCAG-Standards. Wir helfen Ihnen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher zu schaffen. Darüber hinaus informieren wir Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, in der wir den aktuellen Stand Ihrer Website prüfen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen.

 

Fazit

Ihr schneller Kontakt
zu uns:

War dieser Artikel hilfreich für Sie? Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sie uns gemeinsam klären, wie wir Ihnen schnell helfen können.






    Quellen & weiterführende Literatur:

    Bundesstelle für Barrierefreiheit – Geltungsbereich mit Auflistung der Produkte und Dienstleistungen
    Bundesstelle für Barrierefreiheit – Zusammenfassung der Anforderungen

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