EU Verpackungsverordnung EU Verpackungsverordnung

Eins für alle Länder – die neue EU-Verpackungsverordnung:
Weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling

Jeder kennt es, jeden stört es: Nach dem Einkauf quillt die Tonne über vor lauter Plastikfolien, Kartons und Styroporbehältern. Das passt nicht zum wachsenden Wunsch vieler Verbraucher nach mehr Nachhaltigkeit – daher begrüßen diese die zunehmend strenger werdenden EU-Initiativen zur Reduzierung von Verpackungsmüll. Nicht ohne Grund: Pro Kopf entstehen in der EU aktuell fast 190 kg Verpackungsmüll pro Jahr.

Für Umweltschutz, weniger Mikroplastik und mehr Recycling sind auch zahlreiche Hersteller, Spediteure, Läden und Restaurants – aber die Umsetzung ist mitunter eine große Herausforderung und löst auch viel Skepsis aus, denn die Waren müssen nach wie vor sicher und hygienisch einwandfrei verpackt werden.

Mit der geplanten EU Verpackungsverordnung 2025 (EU-VerpackV) kommen weitere Vorgaben hinzu.

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Das steckt dahinter

Bis 2040 soll pro Kopf 30 % weniger Verpackungsmüll anfallen und viele Verpackungen aus Einwegplastik werden bis 2030 verboten, so die Pläne der EU. Sie regelt seit 1994 mit der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (PACK) wie Verpackungen hergestellt, zurückgenommen und recycelt werden müssen. Das langfristige Ziel ist es, immer weniger Verpackungsmaterial zu nutzen. Diese Vorgaben werden in Deutschland aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt.

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Die neue Richtlinie gilt für alle Länder

Die Änderungen werden für alle EU-Staaten gleichermaßen gültig sein und müssen nicht erst in lokale Gesetze umgesetzt werden wie ältere Vorgaben. Das Ziel war es, die neue Richtlinie noch vor der Europawahl im Juni 2024 zu verabschieden. Zwar wurde jetzt nach Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat eine Einigung erzielt, aber ab wann das Gesetz gilt wird wohl erst nach der Europawahl im Juni bestimmt, denn auch der neue Rat und das neue Parlament muss es noch „förmlich billigen“.

Die neue Richtlinie ist Teil des European Green Deals sowie des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft.

5 wichtige geplante Änderungen

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Ein neues Leben für Kaffeekapseln


Alle Verpackungen sollen ab Januar 2030 in den gängigen Systemen gesammelt, sortiert und recycelt werden können – das gilt auch für Kaffeekapseln, Teebeutel, Aufkleber auf Lebensmitteln oder die leichten Plastiktüten für Obst und Gemüse im Supermarkt. Eine Galgenfrist bis Ende Dezember 2034 bekommen lediglich kontaktempfindliche Verpackungen. Ausnahmen gibt es auch für Verpackungen aus bestimmten Materialien wie Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs. Der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungen soll ab Januar 2025 steigen. Generell werden mehr Verpackungen wiederverwendbar sein müssen.

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Große Verpackung, wenig Inhalt


Wie ärgerlich ist es, wenn man eine Verpackung öffnet diese ist nur halbvoll. Solchen Mogelpackungen will die EU ab Januar 2030 einen Riegel vorschieben, indem der Leerraumanteil begrenzt wird. Auch kleine Einwegverpackungen wie Shampoos usw. in Hotels oder Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker als Einzelportion soll es nicht mehr geben dürfen. Verpackungsabfälle sollen grundsätzlich minimiert werden, weniger Gewicht und weniger Volumen aufweisen.

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Informationen für Verbraucher


Gestaffelt ab 2026 soll auf einer Verpackung angegeben werden, aus welchen Materialien sie besteht – z.B. auf einer Verpackung im elektronischen Handel, Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Einweggetränkebehältern aus Metall. Wahrscheinlich ab 2027 informiert ein QR-Code auch über die Wiederverwendbarkeit der Verpackungen.

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Pfand auf alles!

Bis zum 1. Januar 2029 sollen Verbraucher für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Einweggetränkebehälter von bis zu drei Litern, Einweggetränkeflaschen aus Glas, Getränkekartons und wiederverwendbare Verpackungen Pfand erhalten. Dazu müssen alle Pfand- und Rücknahmesysteme bis zum 1. Januar 2028 die Mindestkriterien erfüllen.

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Weniger Gifte


Zum Schutz unserer Gesundheit werden zukünftig „Ewigkeitschemikalien“ (kurz: PFAS), verboten, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschreiten. Grund sind ihre potenziell gesundheitlichen Risiken für den Menschen und die Umwelt. So sollen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sicherer und gesünder werden.

Ausführliche Informationen:
https://www.verpackungsgesetz.com/themen/die-neue-europaeische-verpackungsverordnung-eu-verpackv-2025/


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